Versicherungen für Amazon-Händler, FBA und FBM

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Welche Versicherungen für Amazon-Händler werden empfohlen? In den Facebook-Foren wird immer wieder diskutiert, welche Versicherungen notwendig sind, welche nicht und worauf man achten sollte. Da ich neben meiner Arbeit als Versicherungsmaklerin eine Zeit lang auch auf Amazon Glaswaren verkauft habe (FBA), kenne ich beide Seiten.

Versicherungen für Amazon-Händler FBA
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Mittlerweile gibt es viele Online-Händler, die auf Plattformen wie ebay, Amazon, Rakuten… und anderen Plattformen Waren verkaufen, die nie vorher selbständig waren. Besonders die Gruppe der FBA-Händler ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. FBA bedeutet, der Händler liefert Waren in das Amazon-Lager, Amazon verpackt und verschickt sie, wickelt Retouren ab, zieht die Zahlung ein und überweist alle 14 Tage im Monat das Geld an den FBA-Händler.

Das klingt alles ganz einfach, wenn man es bei Amazon auf der Händlerseite liest. Die Wirklichkeit sieht ein wenig anders aus. Wer sich für die Kalkulation für Amazon FBA interessiert, findet auf der Seite „Ratgeber“ ein hoch interessantes Buch.

Einen ausführlichen Beitrag über Versicherungen für Online-Händler im Bereich Transport, Rechtsschutz und weiter finden Sie HIER – KLICK.

Versicherungen für Amazon-Händler sollten zuerst die Haftung begrenzen

Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist geregelt, wann und wer für Schäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat. Es regelt die Haftung von Herstellern und sogenannten Quasi-Herstellern. Als Quasi-Hersteller gilt, wer Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringt, mit eigenem Logo. Das trifft für Amazon-Händler, besonders im Bereich FBA, meist zu.

Die Haftung setzt voraus, dass ein Produkt bereits bei Inverkehrbringung fehlerhaft war. Das heißt, es war von Anfang an mangelhaft. Beispiel: Sie verkaufen eine Hundeleine, die für Hunde bis 25kg bei Amazon eingestellt wurde. Ein Kunde kauft diese Leine, geht mit seinem 20kg schweren Hund durch die Stadt. Der Hund sieht eine Katze, zieht ganz plötzlich, und der Karabinerhaken bricht. Für alle Folgeschäden, die daraus entstehen, sind Sie als Amazon-Händler haftbar, wenn Sie die Leine unter ihrem Namen verkauften, Ihr Logo auf der Leine bzw. der Verpackung zu sehen ist. Das können Personen-, Sach- und daraus sich ergebende Vermögensschäden (Verdienstausfall durch Krankschreibung) sein.

Lediglich Naturprodukte wie Beeren und Pilze fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes, sowie unbewegliche Gegenstände und Arzneimittel

Wer kann haftbar gemacht werden?

Ein Hersteller eines Endprodukts, der selbständig und eigenverantwortlich handelt, haftet für das Produkt – auch für zugekaufte fehlerhafte Teile oder Komponenten.

Ein Hersteller eines Teilprodukts kann ebenso haftbar gemacht werden, genau wie der Hersteller für den Rohstoff – natürlich nur, wenn nachgewiesen ist, dass das fehlerhafte Endprodukt aus dem fehlerhaften Teil entstanden ist.

Quasihersteller – das sind die Online-Händler, die Produkte unter eigenem Namen verkaufen, obwohl sie nicht selbst produzieren. Hierunter fällt ein Großteil der FBA Amazon Händler.

Ein Quasihersteller kann dann von der Haftung frei werden, wenn er bei Inverkehrbringung neben seinem Namen auch noch den Namen des tatsächlichen Herstellers (innerhalb EU) auf dem Produkt anbringt oder ihm eine reine Händlereigenschaft des Verkaufs zugeschrieben werden kann. Die nachträgliche Nennung des tatsächlichen Herstellers erst im Schadensfall reicht hingegen nicht zu einem Haftungsausschluss.

Der Händler haftet natürlich auch immer dann, wenn er selbst Importeur aus einem
Drittland ist und die Ware vertreibt.

Importeure können haftbar gemacht werden, es sei denn der Import erfolgte aus Mitgliedsländern der EU und der Hersteller kann innerhalb eines Monats benannt werden. Die Produktionskette sollte lückenlos dokumentiert werden.

Händler sind immer dann unbeschränkt haftbar, wenn sie die fehlerhaften Produkte von einem Importeur gekauft haben, der aus einem Drittland importiert und dessen Name nicht feststellbar bzw. auffindbar ist. Auch das ist für Amazon-FBA-Händler relevant. Bei Alibaba weiß man oft nicht, ob man tatsächlich vom Hersteller kauft oder von einem Vermittler. Ansonsten gilt für Händler das Gleiche wie für Importeure – Lieferanten müssen benannt werden können, um sich zu enthaften. Die Nennung des Herstells im Drittland führt zu keiner Haftungsbefreiung, wenn fehlerhafte Produkte von einem Importeur gekauft wurden.

Geschädigte können frei wählen, gegen wen sie ihre Haftungsansprüche richten

Erst danach findet ein Ausgleich nach dem Grad der Verantwortlichkeit unter den Herstellern/ Importeuren statt.

Für die Versicherungen für Amazon-Händler (FBA) bedeutet dass, dass sie die Haftung auffangen müssen, die nach dem ProdHaftG definiert ist. Eine Haftpflichtversicherung wehrt immer auch unberechtigte Ansprüche ab, das ist der passive Rechtsschutz.

Wofür kann man haftbar gemacht werden?

Der Verbraucher, Käufer, Nutzer der Produkte soll vor körperlichen und finanziellen Schäden geschützt werden. Die Produkte müssen also die Sicherheit bieten, keine solchen Schäden zu verursachen. Dabei geht man nicht von er subjektiven Erwartung eines Einzelnen aus, sondern, die Meinung der Allgemeinheit.

Wenn jemand ein Messer verkauft, haftet der Hersteller nicht dafür, dass jemand sich in den Finger schneidet, wenn das Messer in Ordnung ist. Bricht jedoch die Klinge bei normaler Benutzung, und das führt zu einer Verletzung, war die Sicherheit nicht gegeben.

Sobald das Produkt in Verkehr gebracht wurde, hat der Hersteller oder Quasi-Hersteller eine Produkt-Beobachtungspflicht. Der Handlungsbedarf bei festgestellten Mängeln geht von nachträglicher Information über Warnungen bis zum Rückruf. Auch dabei enstehen Kosten, die durch Versicherungen für Amazon-Händler aufgefangen werden sollten. Allerdings sind diese Policen entsprechend teuer, setzen Kontroll-Mechanismen voraus, so dass kleine Online-Händler darauf verzichten und eine einfache Produkthaftpflicht abschließen. Rückruf- und Sortierkosten sind in den Herstellerpolicen eingeschlossen.

Wofür kann man nicht haftbar gemacht werden?

Ein Entlastungstatbestand ist nur gegeben, wenn der Fehler des Produkts zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte vermieden werden können, d. h. wenn die Summe an Wissen und Technik, die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stand und allgemein anerkannt war, nicht zur Fehlervermeidung ausreichte. Aufklärung und Rückruf müssen dennoch erfolgen.

Führt der Hersteller oder Quasi-Hersteller (FBA-Händler) den Nachweis, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung fehlerfrei war, kann er nicht haftbar gemacht werden. Hierfür kann eine lückenlose Dokumentation der Qualitätssicherung hilfreich sein. Ich empfehle, sich zumindest von jeder Charge eines Produktes sich ein Produkt von Amazon schicken zu lassen und es aufzubewahren. Das kann im Schadenfall vieles erleichtern.

Mitverschulden des Geschädigten (fahrlässig oder vorsätzlich), welches bewiesen werden kann, stellt einen Entlastungstatbestand dar. Als solches gelten z.B. das Ignorieren von Gebrauchsanweisung und Warnhinweisen.

Für welche Schäden haften Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeure oder Händler?

  • Sachschäden – das PodHaftG begründet keinen Anspruch auf Ersatz des fehlerhaften Produkts, sondern für Sachschäden, die durch das Produkt entstanden sind. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen, aber eine Selbstbeteiligung des Geschädigten von 500€
  • Körperverletzung – dazu zählen Heilungskosten, Nebenkosten der Heilung, zukünftige Rentenansprüche und durch die Schädigung entstandene Vermögensschäden. Die Höchstgrenze liegt bei 85 Millionen
  • Tötung – Hier bestehen nur Haftungsansprüche des Geschädigten selbst und die Versorgung seiner Unterhaltsberechtigten. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei 85 Millionen Euro.
  • Schmerzensgeld – die Höhe richtet sich nach freiem Ermessen. Bagatellverletzungen sind ausgeschlossen

Kann man die Haftung ausschließen?

Die Haftung kann für Verbraucher nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, auch nicht durch AGB.

Die Haftung für Produkte im Rahmen der Vertragsgestaltung mit Zulieferern bzw. Importeuren und gewerblichen Anbietern kann jedoch durch haftungsbegrenzende Klauseln (Freistellungsvereinbarungen) oder beispielsweise Verteilung von Prüf- und Kontrollpflichten beschränkt werden. Für die vertragliche Gestaltung solcher Klauseln empfiehlt sich jedoch grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Versicherungen für Amazon-Händler zur Begrenzung der Haftung

  • Produkthaftpflichtversicherung: Diese ist ein „Muss“ für jeden Online-Händler, der als Quasi-Hersteller auftritt, besonders, wenn Produkte aus Ländern jenseits der EU importiert werden. Aber auch innerhalb der EU – meldet der Hersteller Insolvenz an, kommen Geschädigte zu Ihnen, um Schadenersatz geltend zu machen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung – wenn Sie ein gemietetes Büro haben, wo z.B. ein PC und eine Kaffeemaschine stehen, die ggf. einen Brand auslösen könnten.
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Hier lässt sich die Haftung für Urherber- und Markenrechte begrenzen. Auch der passive Rechtsschutz, wenn eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird, ist enthalten. Eigenschäden lassen sich einschließen (Strafzahlungen).
  • Hersteller-Police – für sehr erfolgreiche FBA-Händler empfehle ich eine Hersteller-Police, die auch Rückruf- und Sortierkosten einschließt. Außerdem lässt sich hier die erweiterte Produkthaftpflicht versichern. Wenn Sie z.B. Fliesenkleber verkaufen, der sich als schwer gesundheitsschädlich oder nicht dauerhaft haltbar herausstellt, müssen Sie nicht nur die körperlichen Schäden der Verbraucher entschädigen, sondern auch das Abschlagen der Fliesen und eine Neu-Verfliesung mitbezahlen (Nachbesserungs- und Begleitschäden)

Weitere Versicherungen für Amazon-Händler

Auf weitere Versicherungen für Amazon-Händler gehe ich im Artikel „Versicherungen für Online-Händler“ ein, das diese für alle Online-Händler zutreffend sind. Bei FBA gilt der spezielle Fall der Quasi-Hersteller im Bereich Haftung, der hier ausführlich erläutert wurde.

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2 Responses

  1. […] Sie Zahlungsdaten selbst speichern im eigenen Online-Shop, also nicht FBA über Amazon oder über Ebay, Etsy, Avocado-Store oder ähnliche Plattformen verkaufen, haften Sie für die […]

  2. […] haftet in erster Linie der Händler gegenüber dem Kunden. Zum Glück gibt es mittlerweile für Amazon Händler spezielle Versicherungen, aber auch diese Kosten wieder Geld. Und was hat das nun mit Online Marketing Amazon zu […]