Impfschaden-Versicherung

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Was ist eine Impfschaden-Versicherung?

Die Impfschaden-Versicherung bezahlt eine Leistung für gesundheitliche unerwünschte Folgen einer Impfung, die über das übliche Maß hinausgehen.

Hier können Sie eine solche Versicherung berechnen und abschließen:

Die Wahrscheinlichkeit von nachhaltigen und ernsthaften Impfschäden ist gering – Impfreaktionen wie Müdigkeit und Abgeschlagenheit nach einer Influenza-Impfung kommen allerdings sehr häufig vor. Die asspario Impfschadenversicherung übernimmt das finanzielle Risiko eines Erkrankung, die durch eine Impfung ausgelöst wird – egal, ob es sich um einen echten Impfschaden oder eine heftige Impfreaktion handelt. Die asspario Impfschadenversicherung leistet im vereinbarten Umfang für Erkrankungen/Schäden/Nebenwirkungen, die innerhalb von 36 Monaten nach und aufgrund einer Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Wirkstoff auftreten.

Impfschaden-Versicherung Versicherung nach einem Impfschaden von asspario Die Bayerische

Highlights der Impfschaden-Versicherung

  • Krankenhaustagegeld ab dem 3. Tag
  • Invaliditätszahlung ab 20% Invalidität in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Mehrkosten für Medikamente und Arztbesuche
  • Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Leistungsdauer 36 Monate ab Erstimpfung
  • Mehrleistung Kinder – Verdoppelung der Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50%

Diese Kosten übernimmt Asspario u.a. für Sie

• Einmalzahlung bei Invalidität ab 20%
• Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (>6 Wochen)
• Krankenhaustagegeld
• Mehrkosten für Eigenanteile bei der medizinischen Versorgung
• Einmalzahlung bei Tod der versicherten Person

Impfschadenschutz – Was kostet er?

Preistabelle – Einmalbeitrag, die Versicherung verlängert sich nicht, sondern man bezahlt für 3 Jahre einmalig

Versicherungssumme

20.000EUR

40.000EUR

60.000EUR

Alter: 0-20 Jahre

32,50 EUR

48,50 EUR

65 EUR

Alter 20 – 60 Jahre

48,50 EUR

72,50 EUR

95 EUR

Hinweise zur Impfschaden-Versicherung

Der asspario Impfschadenschutz ist eine Versicherung gegen Einmalbeitrag. Der Versicherungsschutz gilt für 36 Monate ab der Erstimpfung nach Vertragsabschluß (Nachweis via Impfpass). Bei unterschiedlichen Impfterminen im Familienverbund gilt der früheste dokumentierte Eintrag im Impfpass.
Der Impfschadenschutz gilt für alle Impfungen mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff.
Die Versicherungssumme steht für alle Versicherungsfälle im Leistungszeitraum pro versicherter Person einfach zur Verfügung.
Im Leistungsfall ist das Vorliegen eines Impfschadens per Attest durch den behandelnden Arzt nachzuweisen.

Diese Versicherung gilt für alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe, also auch Masern, Windpocken, Dreifachimpfungen, Gelbfieber, Rotaviren, Grippeschutzimpfung, Tetanus, Hepatitis… Sie wählen die Versicherungssumme. Wichtig: Ihr Arzt muss den Impfschaden per Attest bestätigen, damit Sie eine Leistung erhalten.

Wer steht hinter Asspario?

Das Unternehmen steht für innovative, leistungsstarke und preiswerte Produkte für private und gewerbliche Kunden.

Aktuell verwaltet Asspario für ihre Kunden rund 40.000 Versicherungsverträge mit einem Gesamtvolumen von gut 5 Mio. EUR.

Seit Juli 2016 ist Asspario Mitglied einer starken Familie, zur BA. Die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, kurz die Bayerische hat sich mit 100% an der asspario beteiligt.

Über die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Sachgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG.

Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen mehr als 600 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 4,8 Milliarden Euro verwaltet.

Impfschäden sind auch in der Unfallversicherung versichert

Teilweise sind Impfschäden in Unfallversicherungen bewertet wie ein Unfall. Normalerweise wird ein Unfall durch ein plötzliches, von Außen einwirkendes Ereignis definiert. Eine Impfung ist etwas geplantes und wäre somit ausgeschlossen. Bei den meisten Versicherungen, besonders bei höherwertigen Tarifen, sind Impfschäden wieder eingeschlossen. Selbst die Corona-Impfung können bei vielen Gesellschaften als versicherter Schaden bewertet werden.

Beispiele: Allianz, Bayrische Beamtenversicherung, Barmenia, Basler, Continentale, ERGO, Gothaer, Haftpflichtkasse, RUV Stuttgarter und VHV würden wahrscheinlich einen Impfschaden nach einer Corona-Impfung als Unfall anerkennen.

Wogegen AXA, BGV, Hanse Merkur, Interlloyd, Interrisk, Rhion und Zurich einen Impfschaden nach Corona-Impfung eher nicht als Unfall anerkennen. Allerdings kann ich hier keine Beurteilung aus der Ferne vornehmen, Im Zweifel muss man die Bedingungen lesen oder sich einen Anwalt nehmen. Die Gesellschaften haben verschiedene Bedingung und verschiedene Tarife. Das kann sich laufend ändern, deshalb sind die Angaben ohne Gewähr und Haftung zu verstehen.

Asspario – die Bedingungen

Die Summen in der Asspario-Versicherung sind gegenüber einer Unfallversicherung viel geringer, allerdings auch der Beitrag. Und der Beitrag wird nur einmalig für 3 Jahre gezahlt.

In den Bedingungen des Schutzes gegen Impfschäden ist besonders zu beachten, dass die Impfung nach dem Beginn der Versicherung erfolgt. Es sind nur Impfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen abgedeckt. Impfschäden sind nur versichert, wenn sie innerhalb von 36 Monaten nach dem Datum der ersten Impfung seit Abschluss des Vertrage eingetreten sind. Das bedeutet, wenn der Vertragsschluss am 1.1.2021 erfolgt, die erste Impfung am 12.12.2022 erfolgt, beginnen dann erst die 3 Jahre Versicherungsschutz.

Außerdem muss der Beitrag bezahlt sein oder unmittelbar nach Beginn bezahlt werden – falls Impfung kurz nach Vertragsschluss erfolgt. Am besten wählt man Abbuchung, dann wird der Beitrag pünktlich eingezogen, und wenn nicht, hat man eine Verzögerung nicht selbst zu verantworten.

Wichtig: Impfschäden sind mit einer Frist ab 7 Werktage nach ärztlicher Bekanntgabe dem Versicherer mitzuteilen

Das bedeutet, wenn im o.g. Beispiel erst am 12.12.2023 der Impfschaden bekannt und dokumentiert wird, ist er versichert. Wenn er aber erst am 2.1.2026 dokumentiert wird, ist der gleiche Schaden nicht mehr versichert. Man hat also keinen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz.

Außerdem tritt eine Verjährung ein. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das ist in Unfallversicherungen ebenfalls üblich – meldet man einen Schaden mehr als 3 Jahre, nachdem der Arzt den Schaden dokumentiert, ist er verjährt.

Kinder und Schutz vor Impfschäden

Bei Erwachsenen gilt ein Indivdualitätsgrad von 20% als Leistungsauslöser. Bei Kindern gilt 50%. Dafür erhalten sie eine Mehrleistung von 100%, aber die Mehrleistung zahlt Asspario als Rente. Diese Rente erhält das Kind erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Mein Fazit:

Wer keine Unfallversicherung abschließen möchte, aber sich impfen lässt, kann eine solche Versicherung abschließen. Ansonsten empfehle ich eine wirklich gute Unfallversicherung, das Leistungsspektrum ist viel größer.