Private Rechtsschutzversicherung

with Keine Kommentare

Die private Rechtsschutzversicherung – das leistet sie

Wenn Streitigkeiten zwischen Privatpersonen nicht gelöst werden können, besteht die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Dort werden beide Parteien jeweils von einem Anwalt vertreten. Der kennt die Gesetzeslage besser und sorgt dafür, dass der Angeklagte oder der Kläger nicht zu seinem Nachteil verurteilt wird, nur weil er einen bestimmten Paragrafen nicht kannte. Als Privatperson können Sie nicht nur von einer anderen Privatperson, sondern auch von Geschäftsleuten oder Unternehmen verklagt werden. Um auf verschiedene Eventualitäten vorbereitet zu sein, sollten Sie sich eine private Rechtsschutzversicherung zulegen und diese eventuell um eine Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung ergänzen.

Wann springt die Rechtsschutzversicherung ein?

Private Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für den eigenen Anwalt sowie falls notwendig für den der Gegenseite. Außerdem kommt sie für Gerichtskosten und für Sachverständige auf.

Da nicht alle Streitigkeiten direkt vor Gericht landen, steht Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung auch für außergerichtliche Streitigkeiten verschiedener Art zur Seite – und zwar immer dann, wenn Sie einen Anwalt benötigen. Einige Versicherer bezahlen sogar eine Mediation. Sie kann in vielen Fällen dazu führen, den Rechtsstreit abzuwenden.

Allerdings sind längst nicht alle Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich abgedeckt. Wann die Versicherung einspringt, hängt von den individuell vereinbarten Leistungen ab. Sie kann zum Beispiel in den folgenden Fällen hilfreich sein:

  • Es kommt zu seinem Unfall im Straßenverkehr und Sie möchten klagen oder werden verklagt.
  • Sie geraten mit einer anderen Versicherung in Streit, weil sie Ihnen vereinbarte Leistungen nicht auszahlt. Auch wenn Ihnen Versicherungsbetrug vorgeworfen wird, kann die passende Rechtsschutzversicherung weiterhelfen.
  • Sie sind mit Ihrem Vermieter uneins über eine Rechnung für eine Reparatur in Ihrer Wohnung. Weder er noch Sie möchten zahlen und sie sehen sich beide im Recht.

Wann greift die private Rechtsschutzversicherung nicht?

Es gibt Situationen, in denen Sie sich trotz Rechtsschutzversicherung nicht auf die Kostenübernahme verlassen können:

  • Viele Versicherer haben eine Wartezeit von drei oder sechs Monaten. Sie können die Leistungen also erst in Anspruch nehmen, wenn der Vertrag schon eine Weile läuft.
  • Wenn Sie schon vor Abschluss der Police wissen, dass ein Rechtsstreit bevorsteht, ist die Versicherung ebenfalls nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Auch die Ursache für einen Rechtsstreit darf erst nach Vertragsabschluss stattfinden.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die individuellen Vertragsvereinbarungen greift die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht.

Darüber hinaus gibt es einige Leistungen, die von vielen Versicherern grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung im Fall einer Scheidung, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Wenn Sie sich auch dagegen ausreichend absichern möchten, sollten Sie bei der Auswahl der Rechtsschutzversicherung gezielt auf diese Leistungen achten.

Welche Arten von privaten Rechtspolicen gibt es?

Manche Versicherer werben mit einem Rundumschutz. Solche Tarife decken ein breites Spektrum an Leistungen ab, sind aber nicht für jeden geeignet. Wenn Sie sich einen spezifischen Schutz wünschen, der genau auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist, kann es oft sinnvoller sein, sich den eigenen Rechtsschutz nach dem Baukastenprinzip zusammenzustellen. Beispielsweise können Sie die folgenden Lebensbereiche individuell versichern lassen:

  • Wohnen: Bei Auseinandersetzungen rund um die Kaution, Miete oder Nebenkostenabrechnung steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung zur Seite. 
  • Verkehr: Dieser Baustein sorgt dafür, dass Sie bei Entzug der Fahrerlaubnis oder anderen Streitigkeiten mit den Behörden rechtlich vertreten werden. Sie sind nicht nur als Fahrer, sondern auch als Insasse sowie immer dann, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen, versichert.
  • Privat: Hier geht es unter anderem um private Verträge, die Sie abschließen, wenn Sie zum Beispiel etwas im Internet kaufen. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen auch bei Schadensersatzforderungen gegen Sie sowie beim Einklagen eigener Schadenersatzansprüche.

Wie hoch die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung sein werden, hängt von den individuellen Bausteinen und von der maximalen Versicherungssumme ab. 

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Rechtsschutzversicherung und einer Berufsrechtsschutzversicherung?

Die private Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten ab, in die Sie als Privatperson geraten. Wenn Sie auch beruflich versichert sein möchten, um gegen Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber gefeit zu sein, können Sie Ihre Privatversicherung mit dem Bereich „Beruf“ ergänzen. Selbstständige oder Freiberufler sind davon jedoch ausgeschlossen. Sie müssen eine separate Rechtsschutzversicherung für ihre selbstständige Tätigkeit abschließen. Diese springt dann ein, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten kommt. Eventuell werden Sie als Selbstständiger auch von einem anderen Unternehmen verklagt, weil Sie zum Beispiel gegen das Markenrecht verstoßen haben. Um Schadensersatzansprüche durch Dritte abzuwehren oder zu begleichen, ohne Bankrott zu gehen, brauchen Sie hingegen eine Berufshaftpflichtversicherung. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter anwalt.org/rechtsschutzversicherung/.

In der Haftpflichtversicherung ist ein immer ein passiver, d.h. abwehrender Rechtsschutz enthalten, um Sie ggf. beim Vorwurf der Haftung zu verteidigen.