Private Haftpflichtversicherung

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Private Haftpflichtversicherung online abschließen – In diesem Beitrag lesen Sie, worauf Sie achten sollten

Hier finden Sie einen Ratgeber zu privaten Versicherungen – Klick.

Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen, denn jeder haftet für Schäden, die er anderen zufügt. Jeder ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er anderen

Fallschirm private Haftpflichtversicherung
Fallschirm private Haftpflichtversicherung
Bildnachweis: fotolia © VanderWolf Images
  • das Leben
  • den Körper
  • die Gesundheit
  • die Freiheit
  • das Eigentum
  • oder andere Rechte verletzt

Im Schadenfall ist diese Versicherung der Fallschirm, der Ihr Eigentum schützt.

Da die Schadenersatzforderungen in der Höhe nicht begrenzt sind, kann theoretisch ein Schaden sehr groß sein. In der Praxis ist die Mehrzahl der Schäden geringer:

  • ein Mieter einer Ferienwohnung zerkratzt versehentlich mit den Schuhen, in deren Sohlen Steine hängen, den Holzfußboden
  • Die Katze ruiniert den Teppichbelag, der dem Vermieter gehört und beim Auszug des Mieters verlangt er Schadenersatz
  • jemand setzt sich aus Versehen auf die Brille seines Freundes, die auf einem Stuhl liegt
  • Ein Radfahrer übersieht ein Auto und verursacht einen Unfall mit Blechschaden
  • Die Badewanne läuft über und die Wohnung darunter muss renoviert werden wegen des Wasserschadens
  • Auf der Treppe eines Eigenheims rutscht der Postbote aus, weil der Eigentümer die Räumpflicht im Winter nicht ernst genommen hat und die Treppe vereist war. Der Postbote muss medizinsch behandelt werden und kann einige Zeit nicht arbeiten

Ausgeschlossen sind deliktunfähige Kinder und Menschen mit Bewusstseinsstörungen (schwere Demenz z.B.)

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt verschiedene Leistungen:

Zum Einen ist der sogenannte passive Rechtsschutz enthalten, d.h. die private Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche, auch gerichtlich. Es wird festgestellt, ob der Verursacher tatsächlich für den Schaden haftet. Wenn er durch Tun oder Unterlassen den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat, muss er für den Schaden haften.

Sind die Ansprüche berechtigt, wird die Regulierung des Schadens übernommen, bis zur Höhe der festgelegten Summe in der Haftpflichtversicherung. Ist der Schaden größer als die Summe, haftet man für den Rest selbst.

Fazit: private Haftpflichtversicherungen schützen das eigene Eigentum im Fall, dass man für die Folgen von Handlungen oder Unterlassung von Handlungen haftet.

Private Haftpflichtversicherung online abschließen

Hier bietet die Stiftung Warentest einen Schnelltest zu Ihrer Versicherung an – Link

So können Sie schnell testen, wie es um die Leistung Ihrer derzeitigen Versicherung bestellt ist.

Wenn Sie Ihre Versicherungen im Internet abschließen, sollten Sie auf Folgendes achten-

  • Höhe der Deckung – mindestens 5 Millionen sollten es sein
  • Geliehene und gemietete Sachen – achten Sie darauf, dass geliehene Sachen umfassend mitversichert sind
  • Allmählichkeitsschäden – das sind Schäden, die längere Zeit so klein sind, dass sie unbemerkt bleiben. Wird der Schaden festgestellt, kann er bereits erheblich sein
  • Auslandsdeckung – diese sollte ohne Einschränkung mitversichert sein. Besonders wenn Sie auswandern, achten Sie auf den Zeitraum, der als versichert gilt, und die Bedingungen (z.B. Adresse in Deutschland). Mittlerweile gibt es Gesellschaften, die eine unbegrenzte Zeit den Aufenthalt im Ausland mitversichern.
  • Deliktunfähige Kinder – haben Sie Kinder bis 7 Jahre im Haushalt? Dann schließen Sie unbedingt deliktunfähige Kinder ein
  • Sie pflegen Angehörige, die unter Demenz oder geistiger Behinderung leiten? Der Einschluss von deliktunfähigen Erwachsenen ist keine Selbstverständlichkeit
  • Schlüsselschäden sollten in der Höhe nicht unter 20.000€ mitversichert sein, und auch geliehene Schlüsse einschließen
  • Elektrogeräte in Mietwohnungen – gerade bei Ferienwohnungen ist das ein „beliebter“ Schaden
  • Single, Paar oder Familie – achten Sie auf den Einschluss Ihrer Lieben, die den Haushalt mit Ihnen teilen
  • Ausfalldeckung – jemand verursacht Ihnen einen Schaden, der keine Haftpflicht hat? Das verbirgt sich unter der Ausfalldeckung. Achten Sie dabei auf den Selbstbehalt, also ab welcher Schadenhöhe die Regulierung übernommen wird. Und achten Sie darauf, ob Sie die Ansprüche erst gerichtlichtlich klären lassen müssen, oder ob Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür übernimmt oder ganz darauf verzichtet.
  • Das Hüten fremder Hunde sollte eingeschlossen sein – daran denkt niemand, wenn Ihnen jemand einen Hund für eine kurze Zeit in Obhut gibt
  • Internetnutzung – gerade wenn Sie Kinder haben, ist das ein aktueller Punkt, der möglichst umfassend eingeschlossen sein sollte
  • Aufsichtspflicht über fremde Kinder
  • Einschluss Gewässerschäden – besonders wenn Sie einen Öl- oder Gastank im Haus haben
  • Wenn Sie einen Tarif wählen, der automatisch Risiken einschließt, die in anderen Tarifen deutscher Versicherer mitversichert sind, haben Sie immer den besten Schutz, der am Markt zu finden ist.

Zusätzliche Risiken

Die private Haftpflichtversicherung können Sie erweitern. Hunde, Pferde, Boote, Drohnen z.B. sind zusätzlich zu versichern.

Sie sind im öffentlichen Dienst oder Beamter? Dann benötigen Sie eine Diensthaftpflicht – falls Sie im gehobenen Dienst sind, ggf. auch eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflicht.

Ein Paar zieht zusammen – nun haben wir zwei Haftpflichtversicherungen?

Einige Tarife, besonders wenn Sie die private Haftpflichtversicherung online abschließen, bieten bereits eine tägliche Kündigung an. Dann ist es einfach, Sie können jeden Tag die überflüssige Versicherung beenden. Paartarife sind deutlich preiswerter als zwei Versicherungen.

Unabhängig von der Kündigungsfrist kann bei Gründung eines gemeinsamen Haushalts der jüngere Vertrag jederzeit beendet werden. Ein Tipp: Sie behalten gemeinsam den älteren Vertrag, achten Sie auf den Einschluss Paare/ Familie/ Kinder und passen Sie ggf. einmal den Tarif an. Falls der Vertrag älter als 5 Jahre ist, nutzen Sie die Gelegenheit, prüfen Sie, ob Sie vielleicht doch einen günstigeren Versicherungsvertrag finden oder einen mit besseren Bedingungen. Dann kündigen Sie den Altvertrag mit der entsprechenden Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende und schließen einen neuen Vertrag ab.

Vorschäden angeben

Sie hatten bereits einen oder mehrere Haftpflichtschäden gemeldet? Dann geben Sie diese Vorschäden an, wenn Sie die private Haftpflichtversicherung online abschließen. Der Versicherer prüft die Vorversicherung, und wenn Sie falsche Angaben machen, kann er die Leistung im Schadenfall kürzen oder verweigern.

Haftpflichtversicherung Vergleich

Hier können Sie den Beitrag für Ihre Haftpflichtversicherung selbst berechnen:

Haftungssausschluss

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung online abschließen, sind Sie selbst für alle Folgen verantwortlich. Wir haften nicht für daraus entstehende Schäden. Der Tarifrechner ist ein Angebot von Tarifcheck24 GmbH.

Bildnachweis: Lizenz erworben fotolia @ VanderWolf Images