Um zu klären, wann ein versicherter Schaden eingetreten ist, müssen wir tief in den Bedingungen suchen. Nur so können wir alle Hintergründe beleuchten.
Erst einmal ist es für Schäden im Allgemeinen einfach: Es muss eine Versicherung bestehen, die das Schadenereignis abdeckt. Der Schaden muss während der Laufzeit eingetreten sein. Die Versicherungsprämie wurde bezahlt. Und der Schaden muss rechtzeitig gemeldet werden. Es liegt kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (wobei letzteres mitunter wieder eingeschlossen wird).
Gerade bei Sachschäden ist das leicht zu sehen: Ein Sturm Windstärke 9 deckt ein Hausdach ab – Sturmschäden sind ab ab Windstärke 8 versichert. Lag dieses Schadenereignis im versicherten Bereich der Gebäudeversicherung, wurde die Prämie bezahlt, und Sie melden ihn nicht erst, wenn es schon einen Monat hereingeregnet hat, ist der Schaden versichert.
Bei Haftpflicht-, Vermögens- und D&O-Schäden ist der Begriff „Versicherter Schaden während der Laufzeit“ weniger einfach zu definieren.
Themen des Beitrags
Wie definiert sich ein „versicherter Schaden während der Laufzeit“?
Verschieden Versicherungen definieren den Zeitraum, wann der Schaden entstanden ist, unterschiedlich. Besonders die Haftpflichtversicherungen und D&O (Managerversicherung) grenzen Schäden ganz verschieden ein, da die Schäden sich lange nach dem Ende der Versicherung auswirken können.
Beispiel: Ein Architekt baut eine Brücke, und 5 Jahre später zeigt sie Rissse, weil sie der Belastung nicht standhält. Nun ist der Architekt schon in Rente. Aber dennoch haftet er für den Schaden- so lange er lebt. Auf dieses Beispiel komme ich am Ende des Beitrags noch einmal zurück.
Schadenereignistheorie
In der gewerblichen Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht) hat sich die Schadenereignistheorie für die Versicherung von Personen- und Sachschäden durchgesetzt. Auch in der IT-Branche findet sie für Vermögensschäden Anwendung. Ich empfehle jedem, der eine eigene Software oder Produkte unter eigenem Namen verkauft, frühzeitig für Versicherungsschutz zu sorgen, am besten kurz vor den ersten Verkäufen. Gern starte ich eine Ausschreibung, um Ihr Risiko preiswert und umfassend zu versichern.
Der Versicherungsfall ist nach der Schadenereignistheorie in dem Zeitpunkt entstanden, in dem der Schaden eingetreten ist. Wichtig ist, ob zum Zeitpunkt des bedingungsgemäßen Versicherungsfalls der Haftpflichtversicherungsvertrag bestanden hat.
Als Schadenereignis im Sinne dieser Bedingungen gilt, dass z.B. eine Software in Verkehr gebracht wurde. Wenn erst später eine Urheberrechtsverletzung eingeklagt wird, prüft die Versicherung, ob zum Zeitpunkt des Verkaufs dieser Software ein Versicherungsvertrag für die Haftpflicht bestanden hat. War das nicht der Fall, gilt der Schaden als nicht versichert.
Zitat aus den Versicherungsbedingungen:
Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Versicherungsfall das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt.
Hiscox, Versicherungsbedingungen
Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.
Einige Versicherer bieten inzwischen eine Rückwärtsdeckung bis zu einem halben Jahr bedingungsgemäß an. Das kann einen Unterschied für die Beurteilung des Schadens machen – liegt der erste Verkauf innerhalb dieser Zeit oder nicht?
Verstoßtheorie
Dieses Prinzip gilt üblicherweise in der Vermögensschaden-Haftpflicht, z.B. für den Bereich Consulting. Im Verstoßprinzip sind Tätigkeiten, Leistungen, Texte und Bilder aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt. Auch dann, wenn erst viel später ein Schaden entsteht.
Zitat aus den Versicherungsbedingungen:
Als Versicherungsfall im Sinne der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt jedes Tun oder Unterlassen, das Haftpflichtansprüche gegen eine versicherte Person zur Folge haben könnte (Verstoß). Wird ein Schaden durch Unterlassen verursacht, gilt der Versicherungsfall im Zweifel als an dem Tag eingetreten, an dem spätestens hätte gehandelt werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
Markel, Vermögensschadenhaftpflicht
Der Verstoß kann hier vor dem schadenauswirkenden Zeitpunkt liegen. Beispielsweise berät ein Steuerberater falsch, und nach Jahren wird bei einer Steuerprüfung diese Falschberatung aufgedeckt. Der Verstoß, also das berufliche Versehen, ist die Beratung.
Claims Made-Prinzip
Dieses Prinzip wird bei D&O-Versicherungen angewandt. Es ist das Anspruchserhebungsprinzip. Entscheidend ist, dass die Anspruchserhebung innerhalb der Laufzeit der Versicherung liegt.
Bei amerikanischen oder englischen Versicherern gilt dieses Prinzip oft auch in der Haftpflicht bzw. Vermögensschaden-Haftpflicht. Damit ist ein versicherter Schaden jeder, der während der Laufzeit erhoben wird. Dazu wird üblicherweise eine Nachhaftungszeit vereinbart. Außerdem sollte an eine Rückwärtsversicherung bei Abschluss gedacht werden.
Definition Der Versicherungsfall ist die erstmalige schriftliche Erhebung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person (Claims-Made-Prinzip). Der erstmaligen schriftlichen Erhebung eines Haftpflichtanspruchs stehen gleich: – die Einreichung eines gerichtlichen Antrags von Aktionären auf Klagezulassung, – die Streitverkündung, – die Veranlassung der Bekanntgabe eines Güteantrags gemäß § 204 Absatz 1 Nr.4 BGB, – den beiden ersten Punkten entsprechende Verfahren nach ausländischen Rechtsvorschriften.
Hiscox, D&O Versicherung für Manager
Serienschaden
Was in den Bedingungen für Haftpflichtversicherungen auch oft übersehen wird, ist der Serienschaden bzw. wie er defniert und entschädigt wird. Serienschäden können oft sehr große Haftungssummen nach sich ziehen. Auch dafür muss im Zweifel die Versicherungssumme ausreichen, denn alle Schäden, die auf der selben Pflichtverletzung beruhen, in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, gelten als ein versicherter Schaden. Auch dann, wenn sie in der Nachmeldefrist eintreten.
Das bedeutet, wenn z.B. ein IT-Unternehmen eine fehlerhafte Software entwickelt hat, und diese an verschiedene Firmen verkauft, der Schaden aber erst viel später offensichtlich wird, werden alle Schäden mit dieser Software (die auf diesem Fehler beruhen) als ein einziger versicherter Schaden betrachtet.
Die Versicherungssumme steht damit für alle Schäden nur einmal zur Verfügung. Bei möglichen Großschäden könnte eine sogenannte Excedenten-Versicherung zur Erhöhung der Versicherungssumme abgeschlossen werden.
Passiver Rechtsschutz und finanzielle Entschädigung
Die Versicherungssumme steht für den passiven Rechtsschutz und die finanzielle Entschädigung zur Verfügung. Bei Großschäden kann das dazu führen, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht.
Gerade im Bereich D&O sind Anwälte und Gutachter sehr kostenintensiv, um erst einmal den Schaden zu definieren. Hier bietet beispielsweise die RuV eine Lösung, in der die Versicherungssumme einmal für den Rechtsschutz zur Schadenabwehr und einmal für die Schadenersatzleistung zur Verfügung steht. Damit ist die Gesamt-Versicherungssumme deutlich höher.
Rückwärtsversicherung
Ist in den Versicherungsbedingungen definiert, dass auch ein versicherter Schaden dann versichert ist, wenn er auf einer Pflichtverletzung beruht, die vor Beginn des Versicherungsvertrags begangen wurde, spricht man von einer Rückwärtsversicherung. Vorraussetzung ist, dass die Anspruchserhebung während der Versicherungszeit erfolgt.
Bereits bekannte Schäden bei Beginn der Versicherung sind selbstverständlich ausgeschlossen.
Nachhaftung bei versicherten Schäden
Und nun kommen wir auf das Thema mit dem Architekten zurück, wo die Schäden viel später eintreten, und der Versicherungsvertrag inzwischen eigentlich wegen Betriebsaufgabe beendet wurde. Hier greift die Nachhaftung. Ein guter Vertrag für eine Berufshaftpflicht für Architekten bietet eine unbegrenzte Nachhaftung. Das bedeutet, egal wann der Schaden offensichtlich wird – wenn die Ursache, also der Bau der Brücke, im versicherten Zeitraum lag, ist er versichert.
Die meisten Policen für Ärzte bieten eine kostenfreie Nachhaftung für einen gewissen Zeitraum, darüber hinaus kann man sich Zeiten hinzukaufen für einen geringen Beitrag.
Architekten, Ingenieue, Ärzte und weitere freie Berufe schließen keine Betriebshaftpflicht ab. Hier ist eine Berufshaftpflicht zu wählen. Damit ist der versicherte Beruf als Ganzes abgesichert, mit allen möglichen berufstypischen Tätigkeiten. Bei Markel beispielsweise sind mittlerweile auch Daten- und Cyber-Eigenschäden mit eingeschlossen sowie der Honorarrechtsschutz.
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