Wohngebäudeversicherung

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Eine Wohngebäudeversicherung ist die richtige Versicherung für Gebäude, die mehr als 50% zu Wohnzwecken genutzt werden. Einen Vergleichsrechner für Ein- und Zweifamilienhäuser finden Sie unten auf der Seite. Einen Beratungstermin für die Versicherung von größeren Gebäuden, Geschäftsgebäuden, Portfolios oder Hausverwalterkonzepten können Sie gern in meinem Terminkalender buchen.

Gebäude werden unterschieden in Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftsgebäude (Gewerbeanteil unter 50%) und Ferienhäuser bzw. Wohngebäude, die nicht ständig bewohnt sind.

Wohngebäudeversicherung, Denkmalschutz, Gebäudetechnik

Wohngebäudeversicherung – versicherte Gefahren

Feuer-Versicherung

Aus der Feuerversicherung ist die ganze Gebäudeversicherung entstanden. Im Mittelalter brannten manchmal ganze Stadtviertel nieder, ausgelöst durch einen Herdbrand.

Zur Feuerversicherung zählen auch Schäden durch Blitzeinschlag, Brandstiftung oder Explosion. Brandstiftung durch den Eigentümer ist vorsätzlich und damit ausgeschlossen.

Versichert sind die Kosten für den Wiederaufbau, die Entsorgung des unbrauchbar gewordenen Materials (durch Feuer, Verrußung oder Löschwasser), der Feuerwehreinsatz, die Sicherung des Gebäudes nach einem Brand vor weiteren Schäden und einige Zusatzkosten, die beim Wiederaufbau entstehen.

Leitungswasser-Versicherung

Als Leitungswasser zählt auch nur Leitungswasser – kein Regenwasser, Schmelzwasser, Grundwasser etc. Mitunter sind innenliegende Regenwasserrohre mitversichert, aber nicht immer. Auch das ausgetretene Leitungswasser aus einem defekten Rohr wird in den meisten Fällen bezahlt.

Leitungswasserschäden können zur Zerstörung des Hauses führen. Wenn z.B. aus einer Hauptleitung Wasser austritt, dieses über einige Tage unentdeckt bleibt und die gesamte untere Etage 2-3 Tage unter Wasser steht, können an den Wänden irreparable Schäden entstehen.

Inwieweit Rohre auf dem Grundstück und außerhalb des Hauses mitversichert sind, hängt vom Tarif der Wohngebäudeversicherung ab. Die Bedingungen geben Auskunft, ob das in Ihrem Fall eingeschlossene Schäden sind.

Sturm- und Hagel-Versicherung

Sturm zählt üblicherweise ab Windstärke 8 als versicherte Gefahr. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Leider fallen mitunter bei alten Bäumen auch Äste bei weniger oder gar keinem Wind ab, deshalb sollten Äste, die zu nahe am Haus wachsen, vorsorglich entfernt werden.

Schäden durch herumfliegende Gegenstände sind ebenfalls abgedeckt, wenn sie das Gebäude beschädigen.

Hagel schadet Gebäuden erheblich – besonders Dachfenstern und Dächern.

Haus versichern

Wind unter Windstärke 8 mit Schneefall, besonders nassem Schnee, verursacht ebenfalls heftige Schäden an Dächern und Dachrinnen, ist aber nur nur über die Elementarversicherung gedeckt.

Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind – es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor – etwa weil der Baum den Verkehr gefährdet. In dieser Situation wählen Sie bitte den Notruf. Ansonsten ist das ein Fall für den Gärtner – und hat sicherlich auch etwas Zeit…

Elementargefahren-Versicherung

In der Wohngebäudeversicherung sollte eine Elementarversicherung enthalten sein. Laut GDV sind nur 43% der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Rückstau und Lawinen abgesichert. Starke Regenfälle oder Schneeschmelze und daraus resultierende Schäden sind in der normalen Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt.

Der Staat hilft nicht unbedingt weiter – Hilfsgelder sollen nur noch an jene Menschen ausgezahlt werden, die sich nicht gegen Elementargefahren absichern können, es aber zumindestens versucht haben. Als die Elbe über die Ufer trat, waren Gebäude in weit entfernten Gebieten betroffen, durch einen Dammbruch.

Auch in Rostock und Umgebung standen Wohngebäude durch Schmelzwasser und Starkregen unter Wasser, die in neuen Wohngebieten gerade erst fertig gebaut waren.

Unbenannte Gefahren

Die unbenannten Gefahren verwandeln die Wohngebäudeversicherung in eine All-Risk-Deckung.

Hierin sind alle Gefahren eingeschlossen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen.

Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet.

Außerdem können folgende Gefahren ausgeschlossen sein: Abnutzung, Alterung, Ablagerungen, Schäden durch Tiere, Pflanzen oder Pilze, Erdsenkung durch Über- oder Untertagebau, Mikroorganismen, Verfügung von hoher Hand, und einige weitere.

Grundsätzlich gilt: sind die unbenannten Gefahren mit versichert, gelten nur die Ausschlüsse als nicht versicherte Risiken. Im Einzelfall entscheidet ein Schadengutachter der Gesellschaft, zeigen ist es bei alten Häusern nicht immer klar, woher ein Schaden kommt und wie lange er schon bestand.

Zusätzliche Gefahren

Versichert sind innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder   Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen.

Hierunter fällt Graffitti oder wenn z.B. das Nachbargebäude brennt, und Ihr Haus wird durch den Rauch verrußt. Der schwarz verfärbte Putz ist ansonsten nicht versichert – Sie können zwar die Haftpflicht des Eigentümers des Nachbargebäudes in Anspruch nehmen. Wenn jedoch keine schuldhafte Verusachung des Brandes durch den Nachbarn festgestellt wird, haftet er nicht für die Verrußung an Ihrem Haus.

Gebäude Denkmalschutz

Ich hatte bei einer Klientin den Fall – die Mülltonne des Nachbars hatte offenbar jemand angesteckt, sie brannte unter großer Rußentwicklung. Beschädigt war die Hecke meiner Klientin und der Außenputz. Dieser Schaden war nicht versichert in der Gebäudeversicherung. Die Haftpflicht lehnte ebenfalls ab. Hätte der Nachbar den Brand durch das Einfüllen heißer Asche verursacht, wäre zumindest die Haftpflichtversicherung eingesprungen und hätte den Zeitwert bezahlt.

Mietverlust

Ist ein Wohngebäude ganz oder teilweise vermietet, sollte der Mietverlust mitversichert werden. Bei einigen Gesellschaft ist dieser Einschluss kostenfrei für 2 Jahre enthalten.

Besonders wenn noch ein Kredit auf das Haus läuft, der durch die Mieteinnahmen bezahlt wird, ist die Mietverlustversicherung ein Muss. Der Aufbau kann ein oder zwei Jahre dauern, in der ganzen Zeit laufen die Raten für den Kredit weiter, auch wenn das Haus unbewohnbar ist.

Für den Eigentümer ist übrigens oft das Hotelzimmer für die Zeit der Unbewohnbarkeit des Hauses (die Dauer der versicherten Zeit steht in den Bedingungen) mitversichert. Die Mieter können diese Kosten in ihre Hausratversicherung einschließen.

All-Risk-Deckung

Als All-Risk-Deckung gilt eine offene Deckung für alle Risiken, die nur die erwähnten Ausschlüsse nicht versichert. Alles, was nicht erwähnt wird, ist eingeschlossen.

Glasversicherung

Die Glasversicherung kann in der Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden. Bei Sturm ab Windstärke 8, Hagel oder Feuer sind Fenster, Glastüren, Wintergärten etc. ohnehin mit versichert. Wirft aber ein Kind den Ball in eine Scheibe, oder fällt ein Ast vom Baum ohne Windstärke 8, greift nur die Glasversicherung. Gerade für Wintergärten ist eine Glasversicherung empfehlenswert.

Ermittlung der Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherng

Die Versicherungssumme bezieht sich fast immer auf den Wert 1914 oder den Neubauwert. Der Neubauwert ist bei neuen Gebäuden bekannt, und mit einer Versicherung zum gleitenden Neuwert ist das Gebäude immer zum aktuellen Neubauwert versichert, auch wenn die Baupreise jährlich steigen.

Der Wert 1914 kann berechnet werden. Er ist bei Umdeckung des Gebäudes zu prüfen, denn wenn er in der alten Police falsch war und falsch übernommen wird, ist das Gebäude unterversichert. Im Schadenfall wird dann die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt – auch wenn nur ein Teil des Gebäudes beschädigt ist.

Einige Versicherungen bieten eine Wertermittlung an, andere den Schutz gegen Unterversicherung mit bestimmten Auflagen.

Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Wohngebäude sind nicht bei jeder Gesellschaft zu versichern. Die Denkmalschutzbehörde stellt für die geschützten Gebäude eine Bestätigung aus, wo vermerkt ist, welche Gebäudebestandteile (evtl. nur die Fassade, oder die Haustür) unter Schutz stehen. Manche Gesellschaften fordern diese Bestätigung an.

Auf jeden Fall muss ein bestehender Denkmalschutz angegeben werden, denn die Kosten können dadurch im Schadenfall deutlich höher sein. Ist beispielsweise ein Treppenhaus mit künstlerischen Fliesen vom Anfang des 19. Jahrhunderts versehen und muss nach einem Brandschaden wieder hergestellt werden, zahlt der Versicherer nur, wenn ihm dieser Umstand bekannt war.

Gebäudetechnik

Die Technik in Gebäuden wird immer umfangreicher. Elektronisch gesteuerte Heizungs- und Lüftungsanlagen, Aufzüge, Wärmepumpen, Anlagen zum Brandschutz in Mehrfamilienhäusern – Gebäudetechnik hat viele Facetten. Hier gilt wie in der Glasversicherung: Gebäudetechnik ist in den versicherten Gefahren mitversichert.

Darüber hinaus leistet eine Allgefahrendeckung auch bei anderen äußeren Einflüssen, menschlichem oder technischem Versagen. In der Allgefahrendeckung sind Reparaturen gedeckt, wenn die versicherten Anlagen beschädigt sind, oder die Kosten für technisch gleichwertige Anlagen (ggf. Zeitwert). Außerdem versichert die Gebäudetechnik-Versicherung die kosten des Aufräumens der Schadenstätte, für die Entsorgung zerstörter Sachen und Schadenminderungskosten.

Versicherte technische Gefahren können sein: Kurzschluss, Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler, Versagen von Schutzeinrichtungen, Über- oder Unterdruck, gestörte Stromversorgung…

Menschliches Versagen wäre beispielsweise Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit.

Zu den äußeren Einflüssen zählen Frost und Vereisung, Sabotage und Vorsatz Unbekannter, Einsturz von Gebäuden in der Umgebung.

Mitversicherte Gebäudebestandteile

Gebäudebestandteile sind versichert, wenn sie mit dem Gebäude fest verbunden sind wie Fenster und Türen, Heizungsanlagen, Einbauküchen, die individuell für das Haus gefertigt wurden, Bodenbeläge wenn sie fest verlegt sind, Antennen, Markisen, bis zum Hausnummernschild.

Grundstücksbestandteile

Als Grundstücksbestandteile können Zäune und Mauern, befestigte Wege, Schwimmbecken, Gewächshäuser und Carports sein. Inwieweit diese Grundstückbestandteile eingeschlossen sind, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.

Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung

Die klassische grobe Fahrlässigkeit ist die brennende Kerze im Zimmer, wenn keine Person im Zimmer ist. Gerade in der Adventszeit läuft das Wachs einer Kerze schnell einmal aus, und der Adventskranz fängt Feuer.

Einige Gesellschaften bieten den Einschluss der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme an, andere haben Höchstgrenzen (z.B. 5000€) und in alten Policen ist dieser Teil fast nie versichert.

Nun denkt der Vermieter: dann greift die Haftpflicht des Mieters. Das Problem ist: hat er eine Haftpflicht? War die Prämie bezahlt? Ist die Schuld nachzuweisen – und wenn das alles mit ja beantwortet werden kann, zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert.

Gerade bei vermieteten Gebäuden empfehle ich eine Allrisk-Deckung mit Einschluss grober Fahrlässigkeit und Mietverlust. Die Kosten für die Versicherung sind auf die Mieter umzulegen, die Kosten für den Wiederaufbau des Gebäudes nicht.

Gefahrerhöhung

Bauleistung Gebäude Versicherung Umbau

Eine Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung stellt beispielsweise der Umbau dar. Darüber hinaus ist Leerstand eine Gefahrerhöhung, die angezeigt werden muss. Es gibt Versicherungen, die daraufhin kündigen. Bei Umbau ist automatisch oft nur noch die Feuerversicherung versichert – der Rest muss über eine Bauleistungsversicherung abgedeckt werden.

Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter und Vermieter

Bei der GEV Protect gibt es ein Modell, welches ein Plus für Hausverwalter und Vermieter von Wohnungen einschließt:

Schäden wie Aufräum- und Entsorgungskosten für den Hausrat von Mietern und Pächtern, Abhandenkommen von Schlüsseln beim Hausverwalter nach Einruch oder Raub, Mietausfall durch Mietnomaden, Mietverlust durch berechtigte Mietreduzierung nach Versicherungsfall sind bei der Grundeigentümer-Versicherung einzuschließen.

Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsrabatt in der Wohngebäudeversicherung

Bei besten Bedingungen auch noch Kosten sparen – das ist ein neues Modell der Grundeigentümer-Versicherung. Die Selbstbeteiligung ist bis 1000€ wählbar und sichert einen Preisvorteil. Rabatte für neue und kernsanierte Gebäude gibt es Beitragsnachlässe bis zum Alter von 25 Jahren. Und wenn Sie keinen Schaden melden, mindert ein Schadenfreiheitrabatt wie bei Ihrem Auto die Versicherungsprämie.

Sie möchten Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus verichern? Hier finden Sie einen Vergleichsrechner Gebäudeversicherung

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann ich dafür keine Haftpung übernehmen – ich kenne Ihre persönliche und finanzielle Situation nicht. Der Vergleichsrechner ist ein Angebot von Tarifcheck24 GmbH, auch für die darüber abgeschlossenen Versicherungen übernehme ich keine Haftung.